1) Verständlichkeit
2) nicht alle Menschen/Communities leben in oder "besitzen" eine Nation/einen Staat
Antrag: | NO JUSTICE, NO PEACE |
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Antragsteller*in: | Igor Fayler |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.09.2016, 16:16 |
Innerstaatlich ist der Staatsauftrag der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse selbstverständlich; es ist ein Erfordernis der internationalenWährend es für die meisten Menschen nur selbstverständlich ist, dass innerhalb eines Staates gleichwertige Lebensverhältnisse herrschen; es ist ein Erfordernis globaler Gerechtigkeit, diesen Anspruch auf die gesamte Menschheit auszudehnen. Die ökonomische Weltordnung trägt diesem Prinzip in keiner Weise
NO JUSTICE, NO PEACE
Gerechtigkeit endet nicht an den Grenzen von Ländern oder Kontinenten.
Internationale Gerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für Frieden, sowohl im
engeren Sinne der Abwesenheit kriegerischer Gewalt als auch im weiteren Sinne
einer friedvollen, wohlgeordneten Kooperation der Menschen. Die fortdauernde
krasse Ungerechtigkeit der Weltordnung trägt in vielerlei Hinsicht zu Krieg und
Gewalt bei. Sie ist in erster Linie lebensbedrohlich für die Machtlosen; sie ist
aber auch eine Hauptursache der Unsicherheit der Mächtigen.
Die internationalen Institutionen stellen einerseits einen großen Fortschritt in
der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen dar; andererseits schreiben
ihre vermachteten Strukturen historisch gewachsene Ungerechtigkeiten fort. Eine
an Gerechtigkeit orientierte Politik muss deshalb darauf zielen, diese
Institutionen sowohl zu stärken als auch zu reformieren. Gerade in Zeiten, in
denen das Völkerrecht insbesondere von hochgerüsteten Staaten zwar viel im Munde
geführt aber selten geachtet wird, bedarf es unserer Anstrengungen, es zu
erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln.
Während es für die meisten Menschen nur selbstverständlich ist, dass innerhalb eines Staates gleichwertige Lebensverhältnisse herrschen; es ist ein Erfordernis globaler Gerechtigkeit, diesen Anspruch auf die gesamte Menschheit
Innerstaatlich ist der Staatsauftrag der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse selbstverständlich; es ist ein Erfordernis der
internationalen
auszudehnen. Die ökonomische Weltordnung trägt diesem Prinzip in keiner Weise
Rechnung; im Gegenteil sind die bestehenden Institutionen darauf ausgelegt, die
bestehenden wirtschaftlichen Ungleichheiten zu perpetuieren. Hier sind
wesentlich ambitioniertere Reformanstrengungen erforderlich. Die
Entscheidungsgremien zentraler ökonomischer Institutionen wie Weltbank und IMF
müssen demokratisiert werden. Für die gescheiterte Doha-Runde der WTO muss ein
neuer Anlauf gemacht werden, um entwicklungshemmende Handelsbarrieren und
marktverzerrende Subventionen abzubauen und den todbringenden Protektionismus
der Mächtigen zu beenden.
Die Zusammensetzung des VN-Sicherheitsrats und insbesondere die Privilegierung
einzelner Staaten durch ein Vetorecht spiegelt die Machtkonstellationen zur
Mitte des vergangenen Jahrhunderts wieder; sie ist undemokratisch und aus der
Zeit gefallen. Eine Reform wird nicht einfach sein, doch sie muss immer wieder
angemahnt werden. Der Missbrauch des Vetos für die Partikularinteressen der
ständigen Mitglieder kann nicht juristisch verhindert, aber er muss politisch
delegitimiert werden. Auf jeden Missbrauch des Vetos sollte eine breit
unterstützte Resolution der Generalversammlung folgen, die den Missbrauch
ächtet. Deutschland und die EU sollten Reformbestrebungen unterstützen; ein
Ansatzpunkt dafür ist die französische Initiative für einen freiwilligen
Verzicht auf das Veto bei schweren Gräueltaten. Auf keinen Fall darf Deutschland
eine Reform durch Ambitionen auf einen eigenen ständigen Sitz erschweren.
Die äußerst ungleiche Anwendung internationalen Rechts ist eine seiner größten
Schwächen. Auch Deutschland und die EU machen sich immer wieder dieser
Ungleichbehandlung schuldig. Völkerrechtsverstöße und Menschenrechtsverletzungen
missliebiger Staaten werden verurteilt und sanktioniert, während ebenso schwere
Verbrechen von „Verbündeten“ häufig stillschweigend toleriert, politisch gedeckt
oder gar durch Überflugrechte, Basennutzung und Waffenlieferungen überhaupt erst
möglich gemacht werden. Das Ergebnis ist eine massive Schädigung des
Völkerrechts, das deshalb in weiten Teilen der Welt als Recht der Stärkeren
wahrgenommen wird.
Nachdem der Chilcot-Bericht noch einmal umfassend und eindringlich die
Verantwortungslosigkeit des Angriffs auf den Irak deutlich gemacht hat und
selbst führende Beteiligte wie der damalige stellvertretende britische
Premierminister zu dem Schluss gekommen sind, dass es sich um einen
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelte, ist eine juristische Aufarbeitung
überfällig. Wenn die nationalen Gerichte dazu nicht willens oder in der Lage
sind, sollten Deutschland und die EU sich dafür einsetzen, dass die VN-
Generalversammlung beim Internationalen Gerichtshof ein Gutachten über die
Legalität des Krieges einholt und der Internationale Strafgerichtshof seine
Zuständigkeit für im Rahmen des Krieges verübte Verbrechen ausübt.
Mit Palästina hat am 27. Juni 2016 der dreißigste Staat die Änderung des
Römischen Statuts zur Erweiterung der Zuständigkeit des Internationalen
Strafgerichtshofs um das Verbrechen der Aggression ratifiziert. Damit ist der
Weg dafür frei, dass die Änderung ab 2017 durch eine Zweidrittelmehrheit der
Vertragsstaaten in Kraft gesetzt wird. Deutschland und die EU sollten sich dafür
einsetzen, dass dies frühestmöglich geschieht und dass weitere Staaten,
insbesondere die noch ausstehenden EU-Mitgliedstaaten, die Änderung
ratifizieren. Damit könnten in Zukunft auch die obersten
Entscheidungsträger*innen auf internationaler Ebene für Angriffskriege zur
Rechenschaft gezogen werden.
1) Verständlichkeit
2) nicht alle Menschen/Communities leben in oder "besitzen" eine Nation/einen Staat
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