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  1. Antrag

A1: NO JUSTICE, NO PEACE

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Veranstaltung:Anträge für die BDK 2016
Antragsteller*in:Felix Pahl
Status:Eingereicht
Eingereicht:14.09.2016, 22:46

Antragstext

  • Ä1

NO JUSTICE, NO PEACE

Änderungsantrag Ä1

, gestellt von: Felix Deist

NO JUSTICE, NO PEACE!

  • Ä2
  • Ä6

Gerechtigkeit endet nicht an den Grenzen von Ländern oder Kontinenten.
Internationale Gerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für Frieden, sowohl im
engeren Sinne der Abwesenheit kriegerischer Gewalt als auch im weiteren Sinne
einer friedvollen, wohlgeordneten Kooperation der Menschen. Die fortdauernde
krasse Ungerechtigkeit der Weltordnung trägt in vielerlei Hinsicht zu Krieg und
Gewalt bei. Sie ist in erster Linie lebensbedrohlich für die Machtlosen; sie ist
aber auch eine Hauptursache der Unsicherheit der Mächtigen.

Änderungsantrag Ä2

, gestellt von: Igor Fayler

Gerechtigkeit endet nicht an den Grenzen von Ländern oder Kontinenten. Internationale Gerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für Frieden, sowohl im engeren Sinne der Abwesenheit kriegerischer Gewalt als auch im weiteren Sinne einer friedvollen, wohlgeordneten Kooperation der Menschen. Die fortdauernde krasse ökonomische, ökologische und soziale Ungerechtigkeit der Weltordnung trägt in vielerlei Hinsicht zu Krieg und Gewalt bei. Sie ist in erster Linie lebensbedrohlich für die Machtlosen; sie ist aber auch eine Hauptursache der Unsicherheit der Mächtigen.

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Sara Nanni
Bezieht sich auf insgesamt 6 Absätze

Gerechtigkeit endet nicht an den Grenzen von Ländern oder Kontinenten. Internationale Gerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für Frieden, sowohl im engeren Sinne der Abwesenheit kriegerischer Gewalt als auch im weiteren Sinne einer friedvollen, wohlgeordneten Kooperation der Menschen. Die fortdauernde krasse Ungerechtigkeit der Weltordnung trägt in vielerlei Hinsicht zu Krieg und Gewalt bei. Sie ist in erster Linie lebensbedrohlich für die Machtlosen; sie ist aber auch eine Hauptursache der Unsicherheit der Mächtigen.Die internationale Ordnung ist sowohl politisch als auch wirtschaftlich von Ungerechtigkeiten geprägt. Dies führt zu einer verminderten Kooperationsbereitschaft der Staaten. Entwicklung und Frieden werden so verhindert, Krieg und Gewalt befeuert.

  • Ä3

Die internationalen Institutionen stellen einerseits einen großen Fortschritt in
der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen dar; andererseits schreiben
ihre vermachteten Strukturen historisch gewachsene Ungerechtigkeiten fort. Eine
an Gerechtigkeit orientierte Politik muss deshalb darauf zielen, diese
Institutionen sowohl zu stärken als auch zu reformieren. Gerade in Zeiten, in
denen das Völkerrecht insbesondere von hochgerüsteten Staaten zwar viel im Munde
geführt aber selten geachtet wird, bedarf es unserer Anstrengungen, es zu
erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln.

Änderungsantrag Ä3

, gestellt von: Igor Fayler
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

Die internationalenInternationale Institutionen wie die Vereinten Nationen (VN), der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) oder die Weltbank stellen einerseits einen großen Fortschritt in der Verrechtlichung der internationalen Beziehungen dar; andererseits schreiben ihre vermachteten Strukturen historisch gewachsene Ungerechtigkeiten fort. Eine an Gerechtigkeit orientierte Politik muss deshalb darauf zielen, diese Institutionen sowohl zu stärken als auch zu reformieren. Gerade in Zeiten, in denen das Völkerrecht insbesondere von hochgerüsteten Staaten zwar viel im Munde geführt aber selten geachtet wird, bedarf es unserer Anstrengungen, es zu erhalten, zu stärken und weiterzuentwickeln.

  • Ä3
  • Ä4
  • Ä6
  • Ä7

Innerstaatlich ist der Staatsauftrag der Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse selbstverständlich; es ist ein Erfordernis der
internationalen Gerechtigkeit, diesen Anspruch auf die gesamte Menschheit
auszudehnen. Die ökonomische Weltordnung trägt diesem Prinzip in keiner Weise
Rechnung; im Gegenteil sind die bestehenden Institutionen darauf ausgelegt, die
bestehenden wirtschaftlichen Ungleichheiten zu perpetuieren. Hier sind
wesentlich ambitioniertere Reformanstrengungen erforderlich. Die
Entscheidungsgremien zentraler ökonomischer Institutionen wie Weltbank und IMF
müssen demokratisiert werden. Für die gescheiterte Doha-Runde der WTO muss ein
neuer Anlauf gemacht werden, um entwicklungshemmende Handelsbarrieren und
marktverzerrende Subventionen abzubauen und den todbringenden Protektionismus
der Mächtigen zu beenden.

Änderungsantrag Ä3

, gestellt von: Igor Fayler
Bezieht sich auf insgesamt 2 Absätze

Innerstaatlich ist der Staatsauftrag der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse selbstverständlich; es ist ein Erfordernis der internationalen Gerechtigkeit, diesen Anspruch auf die gesamte Menschheit auszudehnen. Die ökonomische Weltordnung trägt diesem Prinzip in keiner Weise Rechnung; im Gegenteil sind die bestehenden Institutionen darauf ausgelegt, die bestehenden wirtschaftlichen Ungleichheiten zu perpetuierenaufrechtzuerhalten. Hier sind wesentlich ambitioniertere Reformanstrengungen erforderlich. Die Entscheidungsgremien zentraler ökonomischer Institutionen wie Weltbank und IMF müssen demokratisiert werden. Für die gescheiterte Doha-Runde der WTO muss ein neuer Anlauf gemacht werden, um entwicklungshemmende Handelsbarrieren und marktverzerrende Subventionen abzubauen und den todbringenden Protektionismus der Mächtigen zu beenden.

Änderungsantrag Ä4

, gestellt von: Igor Fayler

Innerstaatlich ist der Staatsauftrag der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse selbstverständlich; es ist ein Erfordernis der internationalenWährend es für die meisten Menschen nur selbstverständlich ist, dass innerhalb eines Staates gleichwertige Lebensverhältnisse herrschen; es ist ein Erfordernis globaler Gerechtigkeit, diesen Anspruch auf die gesamte Menschheit auszudehnen. Die ökonomische Weltordnung trägt diesem Prinzip in keiner Weise Rechnung; im Gegenteil sind die bestehenden Institutionen darauf ausgelegt, die bestehenden wirtschaftlichen Ungleichheiten zu perpetuieren. Hier sind wesentlich ambitioniertere Reformanstrengungen erforderlich. Die Entscheidungsgremien zentraler ökonomischer Institutionen wie Weltbank und IMF müssen demokratisiert werden. Für die gescheiterte Doha-Runde der WTO muss ein neuer Anlauf gemacht werden, um entwicklungshemmende Handelsbarrieren und marktverzerrende Subventionen abzubauen und den todbringenden Protektionismus der Mächtigen zu beenden.

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Sara Nanni
Bezieht sich auf insgesamt 6 Absätze

Innerstaatlich ist der Staatsauftrag der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse selbstverständlich; es ist ein Erfordernis der internationalen Gerechtigkeit, diesen Anspruch auf die gesamte Menschheit auszudehnen. Die ökonomische Weltordnung trägt diesem Prinzip in keiner Weise Rechnung; im Gegenteil sind die bestehenden Institutionen darauf ausgelegt, die bestehendengewachsenen wirtschaftlichen Ungleichheiten zu perpetuieren. Hier sind wesentlich ambitioniertere Reformanstrengungen erforderlich.

Die Entscheidungsgremien zentraler ökonomischer Institutionen wie Weltbank und IMF müssen demokratisiert werden. Für die gescheiterte Doha-Runde der WTO muss ein neuer Anlauf gemacht werden, um entwicklungshemmende Handelsbarrieren und marktverzerrende Subventionen abzubauen.Die Freihandelsabkommen CETA und den todbringenden ProtektionismusTTIP stehen hier in der Mächtigen zu beendenKontinuität dieser globalen Handelspolitik, die wenige Gewinner*innen und viele Verlierer*innen kennt. Die aktuelle Handelspolitik ist aber nicht nur wirtschaftlich unfair, sie begünstigt auch Kriegs- und Gewaltökonomien und wird entsprechend für viele Menschen ganz konkret zur Gefahr für Leib und Leben.

Änderungsantrag Ä7

, gestellt von: Martin Wilk

Innerstaatlich ist der Staatsauftrag der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse selbstverständlich; es ist ein Erfordernis der internationalen Gerechtigkeit, diesen Anspruch auf die gesamte Menschheit auszudehnen. Die ökonomische Weltordnung trägt diesem Prinzip in keiner Weise Rechnung; im Gegenteil sind die bestehenden Institutionen darauf ausgelegt, die bestehenden wirtschaftlichen Ungleichheiten zu perpetuieren. Hier sind wesentlich ambitioniertere Reformanstrengungen erforderlich. Die Entscheidungsgremien zentraler ökonomischer Institutionen wie Weltbank und IMF müssen demokratisiert werden. Für die gescheiterte Doha-Runde der WTO muss ein neuer Anlauf gemacht werden, um entwicklungshemmende Handelsbarrieren und marktverzerrende Subventionen abzubauen und den todbringenden Protektionismus der Mächtigen zu beenden.Auch die WTO ist dringend reformbedürftig. In den vergangenen Jahren stand sie für Handelsliberalisierung und Deregulierung und versäumte es Handelspolitik mit international verbindlichen Regeln zum Schutz von Mensch und Umwelt in Einklang zu bringen. Entwicklungsländer müssen die Möglichkeit erhalten, ihre heimische Wirtschaft zu schützen, insbesondere damit diese Länder ihre Ernährungssouveränität sichern können. Darüber hinaus müssen die Zölle in der EU auf verarbeitete Produkte aus Entwicklungsländern abgeschafft und marktverzerrende EU-Subventionen abgebaut werden.

  • Ä6

Die Zusammensetzung des VN-Sicherheitsrats und insbesondere die Privilegierung
einzelner Staaten durch ein Vetorecht spiegelt die Machtkonstellationen zur
Mitte des vergangenen Jahrhunderts wieder; sie ist undemokratisch und aus der
Zeit gefallen. Eine Reform wird nicht einfach sein, doch sie muss immer wieder
angemahnt werden. Der Missbrauch des Vetos für die Partikularinteressen der
ständigen Mitglieder kann nicht juristisch verhindert, aber er muss politisch
delegitimiert werden. Auf jeden Missbrauch des Vetos sollte eine breit
unterstützte Resolution der Generalversammlung folgen, die den Missbrauch
ächtet. Deutschland und die EU sollten Reformbestrebungen unterstützen; ein
Ansatzpunkt dafür ist die französische Initiative für einen freiwilligen
Verzicht auf das Veto bei schweren Gräueltaten. Auf keinen Fall darf Deutschland
eine Reform durch Ambitionen auf einen eigenen ständigen Sitz erschweren.

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Sara Nanni
Bezieht sich auf insgesamt 6 Absätze

Die Zusammensetzung des VN-Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und insbesondere die Privilegierung einzelner Staaten durch ein Vetorecht spiegelt die Machtkonstellationen zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts wieder; sie ist undemokratisch und aus der Zeit gefallen. Eine Reform wird nicht einfach sein, doch sie muss immer wieder angemahnt werden. Der Missbrauch des Vetos für die Partikularinteressen der ständigenmissbräuchliche Umgang mit dem eigen Vetorecht durch ständige Mitglieder kann nicht juristisch verhindert, aber er muss politisch delegitimiert werden. Auf jeden Missbrauch des Vetos sollte eine breit unterstützte Resolution der Generalversammlung folgen, die den Missbrauch ächtet. Deutschland und die EU sollten Reformbestrebungen unterstützen; einunterstützen. Ein Ansatzpunkt dafür ist die französische Initiative für einen freiwilligen Verzicht auf das Veto bei schweren Gräueltaten. Auf keinen Fall darf Deutschland eine Reform der Vereinten Nationen durch Ambitionen auf einen eigenen ständigen Sitz erschweren.

  • Ä6

Die äußerst ungleiche Anwendung internationalen Rechts ist eine seiner größten
Schwächen. Auch Deutschland und die EU machen sich immer wieder dieser
Ungleichbehandlung schuldig. Völkerrechtsverstöße und Menschenrechtsverletzungen
missliebiger Staaten werden verurteilt und sanktioniert, während ebenso schwere
Verbrechen von „Verbündeten“ häufig stillschweigend toleriert, politisch gedeckt
oder gar durch Überflugrechte, Basennutzung und Waffenlieferungen überhaupt erst
möglich gemacht werden. Das Ergebnis ist eine massive Schädigung des
Völkerrechts, das deshalb in weiten Teilen der Welt als Recht der Stärkeren
wahrgenommen wird.

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Sara Nanni
Bezieht sich auf insgesamt 6 Absätze

Die äußerst ungleiche Anwendung internationalen Rechts ist eine seiner größten Schwächen. Auch Deutschland und die EU machen sich immer wieder dieser Ungleichbehandlung schuldig. Völkerrechtsverstöße und Menschenrechtsverletzungen missliebiger Staaten werden verurteilt und sanktioniert, während ebenso schwere Verbrechen von „Verbündeten“sogenannten 'Verbündeten' häufig stillschweigend toleriert, politisch gedeckt oder gar durch Überflugrechte, Basennutzung und Waffenlieferungen überhaupt erst möglich gemacht werden. Das Ergebnis ist eine massive Schädigung des Völkerrechts, das deshalb in weiten Teilen der Welt als Recht der Stärkeren wahrgenommen wird.Unser Ziel muss aber die Stärkung des Rechts sein, ohne die eine friedliche Entwicklung der Welt kaum möglich ist.

  • Ä6

Nachdem der Chilcot-Bericht noch einmal umfassend und eindringlich die
Verantwortungslosigkeit des Angriffs auf den Irak deutlich gemacht hat und
selbst führende Beteiligte wie der damalige stellvertretende britische
Premierminister zu dem Schluss gekommen sind, dass es sich um einen
völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelte, ist eine juristische Aufarbeitung
überfällig. Wenn die nationalen Gerichte dazu nicht willens oder in der Lage
sind, sollten Deutschland und die EU sich dafür einsetzen, dass die VN-
Generalversammlung beim Internationalen Gerichtshof ein Gutachten über die
Legalität des Krieges einholt und der Internationale Strafgerichtshof seine
Zuständigkeit für im Rahmen des Krieges verübte Verbrechen ausübt.

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Sara Nanni
Bezieht sich auf insgesamt 6 Absätze

Ein Fall massiven Rechtsbruchs auf internationaler Ebene, der uns auch als Europpäer*innen besonders betrifft, ist die mittlerweile von fast allen Seiten als illegaler und illegitimer Krieg anerkannte Intervention im Irak 2003.Nachdem der britische Chilcot-Bericht noch einmal umfassend und eindringlich die Verantwortungslosigkeit des Angriffs auf den Irak deutlich gemacht hat und selbst führende Beteiligte wie der damalige stellvertretende britische Premierminister zu dem Schluss gekommen sind, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelte, ist eine juristische Aufarbeitung überfällig. Wenn die nationalen Gerichte dazu nicht willens oder in der Lage sind, sollten Deutschland und die EU sich dafür einsetzen, dass die VN-Generalversammlung beim Internationalen Gerichtshof ein Gutachten über die Legalität des Krieges einholt und der Internationale Strafgerichtshof seine Zuständigkeit für im Rahmen des Krieges verübte Verbrechen ausübt.Eine juritische Aufarbeitung ist das mindeste, was nun passieren muss. Der Krieg 2003 steht am Anfang einer Entwicklung im Nahen Osten, die einem Flächenbrand gleicht.

  • Ä5
  • Ä6

Mit Palästina hat am 27. Juni 2016 der dreißigste Staat die Änderung des
Römischen Statuts zur Erweiterung der Zuständigkeit des Internationalen
Strafgerichtshofs um das Verbrechen der Aggression ratifiziert. Damit ist der
Weg dafür frei, dass die Änderung ab 2017 durch eine Zweidrittelmehrheit der
Vertragsstaaten in Kraft gesetzt wird. Deutschland und die EU sollten sich dafür
einsetzen, dass dies frühestmöglich geschieht und dass weitere Staaten,
insbesondere die noch ausstehenden EU-Mitgliedstaaten, die Änderung
ratifizieren. Damit könnten in Zukunft auch die obersten
Entscheidungsträger*innen auf internationaler Ebene für Angriffskriege zur
Rechenschaft gezogen werden.

Änderungsantrag Ä5

, gestellt von: Igor Fayler

Mit Palästina hat am 27. Juni 2016 der dreißigste Staat die Änderung des Römischen Statuts zur Erweiterung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs um das Verbrechen der Aggression ratifiziert. Damit ist der Weg dafür frei, dass die Änderung ab 2017 durch eine Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten in Kraft gesetzt wird. Deutschland und die EU sollten sich dafür einsetzen, dass dies frühestmöglich geschieht und dass weitere Staaten, insbesondere die noch ausstehenden EU-Mitgliedstaaten, die Änderung ratifizieren. Damit könnten in Zukunft auch die obersten Entscheidungsträger*innen auf internationaler Ebene für Angriffskriege zur Rechenschaft gezogenjuristisch belangt werden.

Änderungsantrag Ä6

, gestellt von: Sara Nanni
Bezieht sich auf insgesamt 6 Absätze

Mit PalästinaJuristisch haben sich in diesem Jahr dazu neue Wege aufgetan. Denn mit den Palästinensischen Autonomiegebieten hat am 27. Juni 2016 der dreißigste Staat die Änderung des Römischen Statuts zur Erweiterung der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs um das Verbrechen der Aggression ratifiziert. Damit ist der Weg dafür frei, dass die Änderung ab 2017 durch eine Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten in Kraft gesetzt wird. Deutschland und die EU sollten sich dafür einsetzen, dass dies frühestmöglich geschieht und dass weitere Staaten, insbesondere die noch ausstehenden EU-Mitgliedstaaten, die Änderung ratifizieren. Damit könnten in Zukunft auch die obersten Entscheidungsträger*innen auf internationaler Ebene für Angriffskriege zur Rechenschaft gezogen werden. Dies würde internationales Recht stärken und zu einem friedlichen Zusammenleben weltweit beitragen.

Begründung

    erfolgt mündlich

    Unterstützer*innen

    keine

    Änderungsanträge

    • Ä1 (Felix Deist, Eingereicht)
    • Ä2 (Igor Fayler, Eingereicht)
    • Ä3 (Igor Fayler, Eingereicht)
    • Ä4 (Igor Fayler, Eingereicht)
    • Ä5 (Igor Fayler, Eingereicht)
    • Ä6 (Sara Nanni, Eingereicht)
    • Ä7 (Martin Wilk, Eingereicht)

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